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Ihr Ansprechpartner

Herr
Hasan Günay
Tel:069 443000
info@mcm-immobilien.de

~ Brauerei- und Abstands frei ~ Bahnhofsviertel -

60329 Frankfurt am Main / Bahnhofsviertel
233311
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  • Gastronomie
  • MCM_Jubilaeum
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9.000,00
Objekt-Nr.:
233311
Provision:
Angaben zur Provisionspflichtig entnehmen sie den beigefügten AGBs
Miete:
9.000,00 €
Nebenkosten:
0,00 €

Objektbeschreibung

~ BITTE IN RUHE DURCHLESEN! BAHNHOFSVIERTEL!

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Es handelt sich bei dieser modernen Gewerbefläche um einen im Bahnhofsviertel gekanntes Objekt. Die Gastro- bzw. Gewerbefläche befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses direkt im Herzen von Frankfurt.

Diverse Konzepte sind willkommen!
Ideal für Gastronomie oder andere Konzepte!


Sollte das Objekt aufgrund der Factsheets in Betracht kommen, können wir gerne eine Besichtigung einrichten.

Trotzdem benötigen wir im Vorfeld ein schriftliches Konzept, Businessplan und ggf. Finanzierungsplan.

Alle weiteren relevanten Schritte werden erst im Anschluss eingeleitet.

Vorausgesetzt, die Bonität ist gewährleistet.

WICHTIGER HINWEIS!
Angaben zur Provisionspflichtig entnehmen sie den beigefügten AGBs

Ausstattung

- frei von Rechten Dritter; keine Brauereibindung
- keine Abstandszahlung
- Gastronomie möglich

Lage

Bahnhofsviertel:

Einwohner: ca. 6545
Das Bahnhofsviertel liegt zwischen Hauptbahnhof, Mainzer Landstraße, Taunus-/Gallusanlage und Untermainkai. Es liegt sehr zentral und dennoch nah am Main. Das Bankenviertel hat sich von Osten und Norden her ins Bahnhofsviertel "hineingefressen".
Das Bahnhofsviertel ist für seine schönen und großen Altbauwohnungen für relativ wenig Geld bekannt. Hinzu kommt die höchste Drogerie- und die zweithöchste Ärztedichte Frankfurts.
Dazwischen tummeln sich italienische Lebensmittelläden, türkische Obst- und Gemüsehändler, orientalische Teehäuser, Pfandleihen, asiatische Imbissbuden und Tax Free-Shops mit teils obskurem Warenangebot.
Die Kaiserstraße polierte ihr Image mit restaurierten Gründerzeithäusern, Straßencafes, Bars und Restaurants auf.
Auch das größte englischsprachige Theater auf dem Kontinentalfestland, befindet sich hier »English Theater«.
Der Haupbahnhof (1888) ist mit täglich über 350.000 Reisenden Europas verkehrsreichster Bahnhof und der Verkehrsknotenpunkt für den ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr) im Rhein-Main-Gebiet schlechthin.

Sonstige Angaben

Hinweise und nützliche Informationen:

1. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Provision ist vom Verkäufer, Käufer oder Gewerbemieter zu tragen.

2. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.

3. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass wir Sie wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Auch dürfen unsere Kooperationspartner in Sachen Immobilienangelegenheiten sie hierzu kontaktieren.

4. Sollte das Angebot nicht zu Ihrer Suche passen, finden Sie ggfls. Alternativangebot e auf unserer Homepage: www.mcm-immobilien.de

5. Aktuelle Informationen oder Neuankündigungen von Immobilienangebote finden Sie auch auf unsere Socialmedia Kanäle. Folgen Sie uns auch hier und bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand. INSTAGRAM: https://instagram.com/mcmimmobilien/ FACEBOOK: https://facebook.com/immo.mcm YouTupe: https://www.youtube.com/watch?v=b6nzaJKHPZ0&t=1s

6. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

7. Sollte dieses Objekt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie gerne bei der Immobiliensuche unterstützen. Freuen uns hierzu auf Ihre Kontaktaufnahme.

8. Spielen Sie derzeit mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu veräußern oder neu zu vermieten und möchten hierzu einen marktgerechten Preis erfahren, dann bieten wir Ihnen gerne, kostenfrei, unsere fach- und erfahrungsbezogene Immobilienbewertung an.







WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!